© Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte erkennen, noch wird eine solche behauptet. Die Beschwerde ist entsprechend abzuweisen. Das Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen ist bei diesem Verfahrensausgang als gegenstandslos abzuschreiben. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/8