© Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Stadt übermittelte. Dank dieser nichtöffentlichen Fahndungsmassnahme konnten in der Folge mehrere der gesuchten Personen identifiziert werden. Bezüglich der übrigen, noch nicht namentlich bekannten Beschuldigten sind hingegen – abgesehen von einer öffentlichen Fahndung – keine weiteren zielführenden Ermittlungsansätze mehr ersichtlich oder vorhanden. Auch der Beschwerdeführer vermag solche nicht konkret zu benennen. Die Öffentlichkeitsfahndung stellt damit das mildeste noch zur Verfügung stehende Mittel zur Identifikation der gesuchten Personen dar.