So werden regelmässig Sicherheits- und Polizeibeamte sowie Dritte in ihrer körperlichen Integrität gefährdet oder verletzt, das Eigentum anderer beschädigt, Amtshandlungen behindert, Amtspersonen bedroht und der öffentliche Verkehr gestört. Die Gesellschaft braucht solche Ausschreitungen nicht zu dulden, vermag ihnen aber nur mit dem Einsatz substantieller personeller (vor allem auch polizeilicher) und finanzieller Mittel entgegenzutreten. Hooliganismus stellt damit ein erhebliches und breit diskutiertes Sicherheitsproblem dar, dem der Staat konsequent zu begegnen hat. Dafür sind ihm die erforderlichen – auch strafprozessualen – Mittel grundsätzlich zur Verfügung zu stellen.