Bei weniger erheblichen Delikten ist demgegenüber ein abgestuftes Vorgehen zu wählen. Bei Ausschreitungen an Sportveranstaltungen wird daher in der Regel auf das sogenannte "Dreistufenmodell" zurückgegriffen, gemäss welchem – nach Ausschöpfung der nichtöffentlichen Identifikationsmöglichkeiten – in einem ersten Schritt ein öffentlicher Fahndungsaufruf angekündigt, in einem zweiten Schritt das Bildmaterial verpixelt veröffentlicht und in einem dritten Schritt schliesslich unverpixelt verbreitet wird. Zwischen den einzelnen Stufen soll jeweils ein Abstand von rund sieben Tagen liegen.