Das Gericht kann sich entsprechend lediglich zwischen einer materiellen Beurteilung der Sache oder einer Einstellung (mangels Prozessvoraussetzungen) des Verfahrens entscheiden. Ist die erste summarische Prüfung zu Beginn des gerichtlichen Verfahrens nicht eindeutig, hat – wie dargelegt – eine Hauptverhandlung stattzufinden. 4. Vorliegend lässt sich die Frage, ob ein gültiger Strafantrag vorliegt, nicht ohne weiteres beantworten. Da A.___ sel. in Deutschland lebte, aber in der Schweiz ein Grundstück besass, gilt es nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht zu klären,