Entscheid Anklagekammer, 11.08.2015 Art. 329 Abs. 1 StPO (SR 312.0). Prüfung der Prozessvoraussetzungen durch das Kreisgericht. Der Beschwerdeführerin wurde vorgeworfen, sie habe nach dem Ableben ihres Nachbarn auf dessen Grundstück mehrere Bäume unrechtmässig fällen lassen. Im Strafverfahren vor dem Einzelrichter des Kreisgerichts war insbesondere strittig, ob der Strafantrag von einer antragsberechtigten Person rechtzeitig gestellt worden war oder ob das Verfahren einzustellen ist. Die Frage erwies sich aufgrund des zeitlichen Ablaufs und der (international-)privatrechtlichen Verhältnisse als komplex.