4.1. Das von X.___ geltend gemachte schützenswerte Interesse an der Akteneinsicht ist vorhanden. Die Akten des rechtskräftig erledigten Straffalls stehen nach den der Öffentlichkeit bisher bekannt gegebenen Informationen in Zusammenhang mit der nun laufenden Strafuntersuchung. Die Umstände der Tötung des C.___ (öffentliche Tatbegehung in einer Moschee, Blutrache als mögliches Motiv usw.) begründen ein allgemeines Interesse am aktuellen Strafverfahren wie auch an der Vorgeschichte, die sich zwischen dem Opfer und dem nun Beschuldigten zugetragen hatte.