II.2 Die angefochtene Verfügung behandelt einen von der Presse ausgehenden Antrag um Einsicht in die Verfahrensakten eines rechtskräftig erledigten Strafverfahrens, das einen rund 18 Jahre zurückliegenden Vorfall betrifft. Beim antragstellenden X.___ handelt es sich – vom Strafverfahren her gesehen – um einen nicht verfahrensbeteiligten Dritten. In diesem Beschwerdeverfahren gilt es zu prüfen, unter welchen grundsätzlichen Voraussetzungen die gewünschten Akten herausgegeben werden können.