© Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Vorinstanz hat sich damit bei ihrer angefochtenen Verfügung innerhalb des gesetzlichen Rahmens und des ihr zustehenden Ermessens bewegt. Die angefochtene Verfügung erweist sich entsprechend als recht- und verhältnismässig, weshalb die Beschwerde abzuweisen ist. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/4