Er wies dabei auf die vorangehenden Sachbeschädigungen hin und stellte Strafantrag gegen Unbekannt. Der in Verdacht geratene B.___ bestritt bei seiner polizeilichen Einvernahme am 28. Januar 2015 seine Täterschaft. Am 3. Februar 2015 meldeten sich sodann E.___ und F.___ bei der Kantonspolizei St. Gallen. E.___ brachte ebenfalls eine Sachbeschädigung zur Anzeige, wobei sie als Täter den Beschwerdeführer vermutete. Der Beschwerdeführer scheint, nachdem seine Beziehung mit D.___ offenbar endete, eine mittlerweile ebenfalls gelöste Beziehung mit E.___ eingegangen zu sein. Im Zuge der polizeilichen Tatbestandsaufnahme erwähnten