Entscheid Anklagekammer, 27.05.2015 Art. 427 Abs. 2 StPO (SR 312.0). Kostenauflage an die Privatklägerschaft bei mutwilliger Verfahrenseinleitung. Dem Beschwerdeführer wurde vom Ex- Freund seiner Partnerin nachgestellt. Dabei verursachte letzterer u.a. verschiedene Sachbeschädigungen zum Nachteil des Beschwerdeführers. Im Zuge der Ermittlungen zeigte sich indessen, dass eine der vom Beschwerdeführer angezeigten Sachbeschädigungen an dessen Auto effektiv auf einen von ihm verursachten Selbstunfall zurückging. Die Vorinstanz stellte das Strafverfahren gegen den Beschuldigten in diesem Punkt ein und auferlegte dem Beschwerdeführer die hierauf entfallenden Verfahrenskosten von Fr. 80.–.