Gemäss Art. 21 BGFA können Angehörige von Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA, die berechtigt sind, den Anwaltsberuf in ihrem Herkunftsstaat auszuüben, im freien © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Dienstleistungsverkehr in der Schweiz Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers ist damit (unbestrittenermassen) grundsätzlich zur Vertretung von Mandanten vor schweizerischen Straf- und Gerichtsbehörden berechtigt.