Schwierige oder anspruchsvolle Verfahrenshandlungen, für die eine wirksame Verteidigung erforderlich sein könnte, sind daher ebenfalls nicht ersichtlich. Ebenso sind die Vorwürfe, auch wenn sie zahlreich sind, doch recht einfach und klar. Es handelt sich im Wesentlichen um Delikte gemeinrechtlicher Natur. Die rechtliche Qualifikation dürfte keine Probleme bereiten und ist für die Mittäter denn teilweise auch bereits erfolgt. Allein deshalb, weil der Aktenumfang nicht gering ist, kann nicht von tatsächlichen Schwierigkeiten ausgegangen werden.