Schwierigkeiten liegen beispielsweise vor, wenn es um komplexe Tatbestände wie Betrug geht, wenn die Subsumption des vorgeworfenen Verhaltens generell oder im konkreten Fall umstritten ist, bei allfälligen Rechtfertigungs- oder Schuldgründen oder etwa wenn die richtige Sanktion oder Art und Höhe umstritten ist. Der Grad der Schwierigkeit ist einerseits an den Fähigkeiten und prozessualen Erfahrungen der beschuldigten Person zu messen, andererseits sind aber auch die konkreten Verfahrenshandlungen zu berücksichtigen, die für eine wirksame Verteidigung erforderlich sind.