Tatsächliche Schwierigkeiten liegen etwa vor, wenn der objektive oder subjektive Tatbestand umstritten ist und diverse Zeugen oder andere Beweise erhoben werden müssen, wenn eine Massnahmebedürftigkeit abgeklärt werden muss oder ein umfangreiches Beweisverfahren über mehrere Gerichtstermine erfolgt. Massgebend kann auch sein, ob ein Geständnis vorliegt oder nicht. Rechtliche © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte