Der Kanton St. Gallen bietet darüber hinaus für all jene, die kein anderes schweizerisches Domizil bezeichnen können oder wollen die Möglichkeit, Zustellungen an die Stabsdienste und damit an eine separate und mit dem konkreten Strafverfahren in der Sache nicht befasste Abteilung der Staatsanwaltschaft vornehmen zu lassen. Bereits die verfügende Stelle – hier das Untersuchungsamt Altstätten – ist sodann dafür besorgt, dass der von der Mitteilung Betroffene über die (fristauslösende) Mitteilung an die Stabsdienste in Kenntnis gesetzt wird.