Ihm hätte zudem freigestanden, bereits während des laufenden Strafverfahrens einen Verteidiger zu bestellen, der Mitteilungen in der Folge entgegengenommen hätte. Der Kanton St. Gallen bietet darüber hinaus für all jene, die kein anderes schweizerisches Domizil bezeichnen können oder wollen die Möglichkeit, Zustellungen an die Stabsdienste und damit an eine separate und mit dem konkreten Strafverfahren in der Sache nicht befasste Abteilung der Staatsanwaltschaft vornehmen zu lassen.