Die Kantonspolizei verwendete zu diesem Zweck ein Formular, auf dem diese gesetzliche Grundlage im Wortlaut wiedergegeben ist, der Betroffene die Möglichkeit zur Bezeichnung eines frei wählbaren Domizils in der Schweiz hat oder alternativ eine Zustellung an die Stabsdienste der Staatsanwaltschaft St. Gallen wählen kann. Der Betroffene wird überdies darauf hingewiesen, dass er Änderungen seiner ausländischen Wohnadresse mitteilen müsse, um den Behörden jederzeit eine schnelle Benachrichtigung per A-Post zu ermöglichen.