© Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte mehrfach begangenen bandenmässigen Raubs und gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls als rechtens und insbesondere auch als verhältnismässig. Es kann auf die entsprechenden zutreffenden Erwägungen im angefochtenen Entscheid auf den Seiten 4-7, Ziff. 3-6, verwiesen werden (act. 2/4; Art. 82 Abs. 4 StPO). 4. Zusammenfassend ergibt sich, dass sich der angefochtene Entscheid der Vorinstanz in Bezug auf die Verlängerung der Haft als rechtens erweist. Die dagegen erhobene Beschwerde ist abzuweisen. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/4