© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Kompetenz für das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer zugewiesen wurde, die Zuständigkeit des Kantons St. Gallen und seiner Gerichtsbehörden sofort dahingefallen sei. Die am 31. Juli 2014 ausgelaufene Untersuchungshaft sei von einer örtlich unzuständigen Behörde verlängert worden und sei deshalb aufzuheben.