Die von ihrem Ehemann D.___ dazu mutmasslich eigenmächtig aus dem Vermögen von C.___ zur Verfügung gestellten Gelder seien deshalb hoch willkommen gewesen. Aufgrund der editierten Bankunterlagen sei nicht ersichtlich, dass das Geld auf das Konto von C.___ zurückbezahlt worden sei. Aus diesem Grund sei die Grundbuchsperre vorläufig angezeigt, um sicherzustellen, dass mutmasslich von D.___ zur Verfügung gestellte © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Gelder, die allenfalls unrechtmässig aus dem Vermögen von C.___ entnommen worden sein könnten, wieder zurückfliessen könnten.