_ nicht mehr verfügungsfähig gewesen sei. Beispielweise habe sie unter Mithilfe ihres (einzigen) Sohnes am 28. November 2007 ihre Liegenschaft in [Ort] für 1.95 Mio. Franken verkauft habe, wobei sie den Kaufvertrag selbst unterzeichnet und deshalb auch gewusst habe, dass mit dem Erlös auch Grundpfandschulden ihres Sohnes von Fr. 450'000.– abgelöst worden seien. Die Strafuntersuchung sei noch nicht abgeschlossen und befinde sich hinsichtlich der Abklärung des subjektiven Tatbestandes der Veruntreuung und der unrechtmässigen Bereicherungsabsicht in einer heiklen Phase. Der Ausgang des Strafverfahrens gegen D.___ sei zum jetzigen Zeitpunkt offen.