Die von Amtes wegen zu prüfenden Eintretensvoraussetzungen sind grundsätzlich gegeben. Der angefochtene Entscheid ist hinsichtlich der von der Beschwerdeführerin in konkreter und begründeter Form dargelegten Einwände und Rügen zu überprüfen. 2. Die Beschwerdeführerin beantragt die "Edition der gesamten Strafprozedur ST…. (Strafuntersuchung gegen D.___ betr. Veruntreuung, Art. 138 Ziff. 1 StGB) ... und anschliessende Akteneinsicht ... (sowie) die Einräumung der Gelegenheit für eine allfällige Ergänzung der Beschwerdebegründung".