Befangenheit des fallführenden Staatsanwalts im Strafverfahren gegen G.___ nicht zu begründen. 8. Zusammenfassend ergibt sich, dass das Ausstandsgesuch des Gesuchstellers abzuweisen ist, soweit auf das Gesuch eingetreten werden kann. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 6/6