sie kann somit nicht zur Abänderung der Anklage verpflichtet werden (BSK StPO-Jeremy Stephenson/Roberto Zalunardo-Walser, Art. 333 N 5). Aus einer (erklärten Ankündigung der) Verweigerung der Abänderung der Anklage seitens des fallführenden Staatsanwalts nach einer Anklageerhebung lässt sich grundsätzlich keine Befangenheit des Staatsanwaltes ableiten. 7. Insgesamt vermögen die Äusserungen des Gesuchsgegners anlässlich der Hauptverhandlung in der Strafsache gegen C.___ und D.___ vom 19. Juni 2014 eine © Kanton St.Gallen 2026 Seite 5/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte