© Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Anklage seitens des fallführenden Staatsanwalts nach einer Anklageerhebung lässt sich grundsätzlich keine Befangenheit des Staatsanwaltes ableiten. 7. Insgesamt vermögen die Äusserungen des Gesuchsgegners anlässlich der Hauptverhandlung in der Strafsache gegen C.___ und D.___ vom 19. Juni 2014 eine Befangenheit des fallführenden Staatsanwalts im Strafverfahren gegen G.___ nicht zu begründen. 8. Zusammenfassend ergibt sich, dass das Ausstandsgesuch des Gesuchstellers abzuweisen ist, soweit auf das Gesuch eingetreten werden kann. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/6