© Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte während der Hauptverhandlung dargelegten Überzeugungen zu beschweren. Auch die Privatklägerschaft kann die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft ihre Überzeugungen in der Hauptverhandlung darlegt oder sogar die Anklage zurückzieht, wenn sie der Ansicht ist, dass für diese keine hinreichenden Verdachtsgründe mehr vorliegen, nicht rügen. Denn die Staatsanwaltschaft verfolgt andere Interessen als diejenigen der Privatklägerschaft und demnach nicht die Aufgabe, deren Interessen zu verteidigen (Pra 101 [2012] Nr. 123 E. 2.3 mit weiteren Hinweisen).