sie muss über Beweisanträge entscheiden und kann Verfügungen über den Verfahrensfortgang erlassen (Einstellung des Verfahrens oder Anklageerhebung), und sogar einen Strafbefehl erlassen, wobei sie in diesem Fall eine richterliche Funktion ausübt. In diesem Rahmen ist die Staatsanwaltschaft zu einer gewissen Unparteilichkeit gehalten, auch wenn sie sonst, zumindest vorübergehend, gegenüber dem Beschuldigten eine parteilichere Haltung einnimmt oder zu einem gewissen Zeitpunkt in den Ermittlungen ihre Überzeugungen ausführen soll. Auch wenn der Staatsanwalt im Rahmen seiner Untersuchungen einen gewissen Freiraum hat, so hat er eine Verpflichtung, Zurückhaltung zu zeigen.