KESB St. Gallen vom 7. April 2014 wiedergegebenen ärztlichen Zeugnis vom 29. Januar 2014 soll die Beschwerdegegnerin an einer "akuten Belastungsreaktion mit leichter depressiver Episode sowie an einer posttraumatischen Belastungsstörung" leiden (act. 8/3 S. 4 f.). Aufgrund der erheblichen Konflikte zwischen den früheren Eheleuten ist praktisch nicht feststellbar, was in ihrem Verhalten nun Aktion und was Reaktion darstellt.