Trechsel/Keller, in: Trechsel/Pieth [Hrsg.] StGB PK, a.a.O., Art. 52 N 2). Anvisiert werden relativ unbedeutende Verhaltensweisen, welche die Schwere und Härte einer Strafe nicht verdienen, d.h. Fälle, bei denen ein Strafbedürfnis aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen entweder von vornherein fehlt oder im Zeitpunkt der Untersuchung oder der gerichtlichen Beurteilung nicht mehr besteht (BSK StGB I - Riklin, Art. 52 N 10; Trechsel/Keller, in: Trechsel/Pieth [Hrsg.] StGB PK, a.a.O., Art. 52 N 1). Im Ergebnis erfasst Art.