_ soll in der zweiten Phase der Beschwerdeführer seinerseits den Beschwerdegegner angegriffen haben und nach einer "Schupferei" zu Boden gegangen sein. Von einem gemeinsamen Sturz über ein Tischchen schilderte die Auskunftsperson M.___ nichts. Aufgrund dieser Aussagen lässt sich das Geschehen nicht mehr (zweifelsfrei) rekonstruieren, insbesondere bleibt unklar, ob die Kontrahenten über ein Tischchen gestürzt sind und wie sich der Beschwerdeführer seine Verletzung letztlich zugezogen hat. Aus dem Umstand, dass der Beschwerdegegner aussagte, der Beschwerdeführer sei gegen ihn nicht tätlich geworden, kann der Beschwerdeführer nichts zu seinen Gunsten ableiten.