Wer ihn gehalten habe, könne er nicht sagen. Auch der Beschwerdegegner konnte sich an die zweite Phase nicht mehr genauer erinnern, er wusste einzig noch, dass er und der Beschwerdeführer vermutlich über einen kleinen Tisch gefallen seien. Die Wirtin des [Restaurantname] gab zu Protokoll, dass der Beschwerdegegner den Beschwerdeführer am Kragen gepackt © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte