Fahrbahn zurück. Anlässlich der anschliessenden Kontrolle wurde zudem festgestellt, dass das vordere Kontrollschild auf einer Höhe von 17 cm (Unterkante) statt der vorgeschriebenen Höhe von 20 cm angebracht war. Bereits diese Vorfälle zeigen auf, dass der Beschuldigte nicht gewillt erscheint, insbesondere die Strassenverkehrsvorschriften einzuhalten. Zusätzlich weist der Beschuldigte mehrere (Jugend-)Vorstrafen auf (Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch im Juli 2010, mehrfacher Diebstahl, versuchter Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher Hausfriedensbruch und versuchter Hausfriedensbruch im Dezember 2009 und Februar 2010 sowie Sachbeschädigung im Juni 2008).