Ebenso fuhr er damals mehrfach an einer Unfallstelle vorbei und betätigte dabei ständig die Hupe. Am 5. Juni 2012 beschleunigte der Beschuldigte seinen Personenwagen an der Seestrasse in Walenstadt, Höhe Zeughaus, und setzte zu einem Überholmanöver an, lenkte anschliessend seinen Personenwagen auf die Gegenfahrbahn und bremste – als er auf der Höhe der Fahrertüre des zu überholenden Fahrzeuges war – ab und wechselte hinter diesem Fahrzeug wieder auf die eigene © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte