© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/3 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Vereinheitlichung des Strafprozessrechts vom 21. Dezember 2005, weil sich die Staatsanwaltschaft bzw. die Strafverfolgungsbehörde nach erfolgter Einsprache wieder mit dem Strafsache zu befassen habe (BBl 2006 1158). Die gleiche Ansicht wird teilweise auch in der Literatur vertreten (vgl. Niklaus Schmid, Schweizerische Strafprozessordnung (StPO), Praxiskommentar, Zürich/St. Gallen 2009, Art. 94 N 10).