© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Voraussetzungen für eine Kostenauflage, nämlich eine rechtswidrige und schuldhafte Verursachung der Einleitung eines Strafverfahrens bzw. die Erschwerung in dessen Durchführung, erfüllt haben soll. Diese Voraussetzungen gälten auch bei einer Verfahrenseinstellung nach dem Opportunitätsprinzip (act. 1).