Das von der Staatsanwaltschaft herangezogene E-Mail sei interpretationsbedürftig und es sei nicht klar, vor welchem Hintergrund es zustande gekommen sei. Der Leasingvertrag laute zwar auf die Beschwerdegegnerin, hingegen mache er geltend, die Leasingraten bezahlt zu haben, was von der Staatsanwaltschaft nicht näher geklärt worden sei. In den Untersuchungsakten würden sich immerhin vier Zahlungsaufträge finden lassen, welche diese Aussage stützen würden. Zudem sei er Besitzer gewesen, was klar aus dem Polizeirapport hervorgehe. Vom Besitzer einer Sache werde vermutet, dass er deren Eigentümer sei.