Person, die sowohl mit der Ehefrau als auch dem Verteidiger verkehren und damit die entsprechenden Informationen selber einholen kann, (an sich als bekannt vorauszusetzende) Personalangaben zu eruieren. Schliesslich ist nicht ersichtlich, welche zusätzlichen Fragen die Staatsanwaltschaft der Ehefrau des Beschwerdeführers hätte stellen können, um an die Geburtsdaten der Brüder zu gelangen, als dies der Beschwerdeführer anlässlich seiner mehrfach erfolgten Telefonate selbst tun konnte.