der Beschwerdeführer werde diesbezüglich diskriminiert. Er werde dazu angehalten, die Geburtsdaten in Erfahrung zu bringen, obwohl seine fremdsprachigen Briefe vor der Weiterleitung kontrolliert und übersetzt würden. Dies nähme längere Zeit in Anspruch. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte