2.3. Das von der Vorinstanz dem Anwalt des Beschwerdeführers zugestellte Formular (Fragebogen) zu seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen wurde nicht (innert Frist) retourniert. Eine solche Abklärung ist grundsätzlich mit jedem neuen Gesuch vorzunehmen, weil sich diese Verhältnisse im Laufe der Zeit verändern können. Es ist deshalb nicht entscheidrelevant, dass der Beschwerdeführer seit 1994 wiederholt die amtliche Verteidigung erhalten haben soll.