Die Verfahrensgarantien werden im entsprechenden Verwaltungsverfahren gewahrt, insbesondere wurde dem Beschwerdeführer Gelegenheit eingeräumt, sich zur superprovisorischen Verfügung vom 21. Oktober 2013 vernehmen zu lassen oder aber diese mit einem Rechtsmittel anzufechten. Ebenso wollte der Untersuchungsbeauftragte, der bei der Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft ebenfalls anwesend war, die Beschuldigten bei dieser Gelegenheit protokollarisch befragen; sie verweigerten jedoch ihre Mitwirkung und es erfolgte trotz mündlicher Eröffnung der Fragen und wiederholter Nachfrage weder eine