Es wird keine Ermächtigung zur Eröffnung von Strafverfahren gegen folgende Mitarbeitende der Stadtpolizei St. Gallen erteilt: - A. ... - B. ... - C. ... - D. ... - E. ... Der Präsident Der Gerichtsschreiber Ivo Kuster Paul Horath (Anmerkung: Der Entscheid kann grundsätzlich noch mittels Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.) AK.doc