zu Frage 19). Dort hatte S. ... vorgängig ausgesagt, dass "wir" (sie selber und ihre Tochter V. ...) gesehen hätten, dass "schlussendlich die drei Polizisten den Mann überwältigten". Auch eine zulässige Festnahme einer Person gegen ihren Willen und die damit im Regelfall verbundene Fesselung – wie im vorliegenden Fall – kann bei einer polizeilich nicht geschulten und erfahrenen Person durchaus den Eindruck von unnötiger Gewaltanwendung erwecken. Die getätigten umfangreichen Befragungen ha- AK.doc 11