"Ob jetzt noch weitere Leute meinen Kopf unter Wasser gedrückt haben, weiss ich nicht" (act. 2: A.4.3, S. 5 zu Frage 21). Der im Presseartikel erwähnte "Zeuge" hielt nach Vorhalt der angeführten Aussage des Anzeigers an der gegenüber der Presse geäusserten Sachdarstellung anlässlich der Einvernahme bei der Polizei nicht fest (vgl. act. 2: A.3.22 S. 3 f. zu den Fragen 9+10). Ursächlich hierfür war AK.doc 9