zu Frage 22). Der BMW- Fahrer hat zudem während der Auseinandersetzung die Gesichtsverletzungen beim Anzeiger selber festgestellt (act. 2: A.4.4 S. 4 f. zu den Fragen 31 und 32). Augenzeugen wollen gar gesehen haben, dass der Anzeiger dort weitere Tritte (aber nicht durch Beamte) erhalten habe (vgl. act. 2: A.4.6; A.3.22). Der Anzeiger bestreitet zwar, dass er beim erwähnten Vorfall am Kopf Wunden gehabt habe. Seine Aussagen, dass er zweimal vom BMW angefahren worden und jeweils gestürzt sei, wobei er sich beim ersten Mal den Kopf angeschlagen habe (act. 2: A.4.3 S. 5 zu Frage 21), deuten aber auch darauf hin, dass er sich bei diesen Stürzen Schürfwunden am Kopf zugezogen haben könnte.