2: A.4.2, S. 3 und A.3.22 S. 5 zu Frage 15). Der in der ersten Phase anwesende Sanitäter hatte zum damaligen Zeitpunkt aber noch keine äusseren Verletzungen festgestellt (act. 2: A.3.11 S. 3 zu den Fragen 11+13). Insbesondere gestützt auf die Aussagen des BMW-Fahrers können die Gesichtsverletzungen und die Rippenbrüche auf dessen tätlichen Einsatz gegenüber dem Anzeiger zurückgeführt werden. Jener sagte aus, dass er dem Anzeiger zur Abwehr einen Fusskick gegen die Brust gegeben habe, wobei er aber in Zweifel zieht, dass dies die Ursache für die Rippenbrüche sei (act. 2: A.4.2 S. 3; A.4.4 S. 3 zu Frage 22).