gemäss Anzeiger drei Halswirbel gequetscht worden sein sollen (act. 2: A.3.5), werden durch die ärztlichen Feststellungen nicht bestätigt. Dies gilt im Weiteren ebenfalls für das Vorbringen des Anzeigers, wonach er vom Personenwagen BMW zweimal angefahren bzw. "über den Haufen gefahren" gefahren worden sei (act. 2: A.3.5). Zudem wurde über eine angebliche Ausrenkung des rechten Arms bzw. der Schulter (vgl. act. 2: A.3.5) bei der am gleichen Tag (.... Juli 2013) durchgeführten Arztvisitation offenbar nicht gesprochen. Ein solcher Vorfall hätte aber ohne Zweifel eine umgehende ärztliche Behandlung erfordert.