3. Der Anzeiger bringt in seiner "Anklage" vom 27. August 2013 (act. 2: A.3.5) bezüglich Polizeigewalt insbesondere vor, dass er im Anschluss an den Vorfall mit dem BMW und der tätlichen Auseinandersetzung mit dessen Lenker (Y. ...) und seinen Freunden von Polizeibeamten "wie ein Tier" zu seiner Wohnung an der … geschleift worden sei, obwohl diese gewusst hätten, dass er vom BMW "2 Mal über den Haufen" gefahren worden sei. Dort habe "plötzlich und ohne Vorwarnung" einer der Polizeibeamten seinen (des Anzeigers) Kopf an den Haaren genommen und ihn "mehrere Male mit der Stirn gegen die Hauswand" geschlagen und habe ihn (Anzeiger) "halb bewusstlos zu Boden fallen" gelassen.