3. Mit Eingabe vom 26. November 2013 übermittelte das Untersuchungsamt Gossau die Akten der vorläufigen Ermittlungen der Polizei der Anklagekammer zur Prüfung, "ob gegen Beamte der Stadtpolizei St. Gallen ein Strafverfahren zu eröffnen sei" (act. 1 f.). Der Anzeiger beantragte, nachdem ihm mit Schreiben der Anklagekammer vom 29. November 2013 vollständige Akteneinsicht gewährt wurde, in der Stellungnahme seines Anwalts vom 13. Dezember 2013 sinngemäss, es sei die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens zu erteilen (act. 4 f.). AK.doc 4