Im erwähnten Zeitungsbericht werden schwerwiegende Vorwürfe von angeblicher Polizeigewalt zum Nachteil von X. ... wiedergegeben. Hierüber besteht sowohl aus Sicht der Öffentlichkeit und der Polizei selber als auch des mutmasslichen Opfers ein erheblicher Abklärungsbedarf. Es sind angeblich verschiedene Zeugen vorhanden, welche über die behauptete Polizeigewalt Aussagen machen können, wenn auch offenbar in widersprüchlicher Art und Weise (vgl. act. 2 Beilage 4). Damit besteht ein Anspruch darauf, dass die gegen (namentlich nicht bekannte) Beamte der Stadtpolizei St. Gallen erhobenen Vorwürfe strafbaren Verhaltens in einem (strafrechtlichen) Vorverfahren (Art.